Nutzungsbedingungen der bee-pilot.io Imkerwebseite
Stand
Nutzungsbedingungen · Teil C
Imker-Landingpage
Zusatzbedingungen für die buchbare Zusatzfunktion
Das Wichtigste in Kürze
- Nur mit aktivem, kostenpflichtigem Abonnement der App buchbar.
- Der Imker ist allein verantwortlich für seine veröffentlichten Inhalte, Preisangaben und sein Impressum.
- KI-Vorschläge (Texte, Übersetzungen, SEO) sind unverbindliche Entwürfe – Prüfpflicht vor Veröffentlichung.
- Der Slug gehört niemandem; nach Löschung bleibt er 90 Tage für den bisherigen Ersteller reserviert.
- Inhalte bleiben nach Vertragsende 90 Tage gespeichert, danach werden sie endgültig gelöscht.
1. Gegenstand
Die Imker-Landingpage ist eine öffentliche, ohne Anmeldung einsehbare Website unter bee-pilot.io/p/
2. Voraussetzungen der Veröffentlichung
Die Veröffentlichung einer Landingpage setzt voraus: ein aktives, kostenpflichtiges Abonnement der App; die ausdrückliche Zustimmung zu diesen Zusatzbedingungen und zu der gesonderten Einwilligung nach §17; mindestens einen ausgefüllten Baustein; und – sofern ein Angebots-Baustein eine Preisangabe enthält – ein vollständiges Impressum der Landingpage.
3. Verantwortlichkeit für Inhalte
3.1 Der Imker ist alleine verantwortlich für sämtliche auf seiner Landingpage veröffentlichten Inhalte, einschließlich Freitexten, Bildern, Preisangaben, Angebotsbeschreibungen und dem Impressum, sowie für deren rechtliche Einordnung (z. B. Kleinunternehmerregelung, Preisangabenrecht, ggf. Fernabsatz- und Verbraucherschutzrecht bei Verkäufen an Endkunden).
3.2 bee-pilot wird durch die Landingpage nicht Vertragspartei von Käufen oder sonstigen Geschäften, die ein Besucher direkt und außerhalb der Plattform mit dem Imker abschließt.
4. Bildrechte-Zusicherung
Der Imker sichert zu, an sämtlichen von ihm im Rahmen der Landingpage hochgeladenen Bildern die erforderlichen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte zu besitzen und keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen. Diese Zusicherung gilt einheitlich für alle im Rahmen der Landingpage hochgeladenen Bilder.
5. Nutzungsrechte an Inhalten des Imkers
5.1 Der Imker räumt bee-pilot ein einfaches, räumlich unbeschränktes und auf die Dauer des aktiven Abonnements bzw. der Veröffentlichung der Landingpage beschränktes Recht ein, seine auf der Landingpage eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Kennzahlen, Angebote) zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen sowie zu bearbeiten – insbesondere durch maschinelle Übersetzung in andere Sprachen, Zuschnitt und Skalierung von Bildern sowie die Erstellung von SEO-Titeln und -Beschreibungen.
5.2 Dieses Nutzungsrecht umfasst auch die Anzeige von Titel, Beschreibung, Kopfbild, Region und Entfernung in den Ergebniskarten von Compass (Teil B), sofern der Imker die entsprechenden Sichtbarkeitsschalter aktiviert hat.
5.3 Mit Deaktivierung oder Löschung der Landingpage endet dieses Nutzungsrecht für zukünftige Anzeigen; bereits ausgespielte Trefferkarten in Compass können mit technisch angemessener Verzögerung nachziehen.
6. KI-generierte Inhalte und Übersetzungen
6.1 Von bee-pilot per KI vorgeschlagene Inhalte – Freitext-Entwürfe, Impressum-Entwurf, Angebotsbeschreibungen, Grundpreis-Vorschläge, Zusammenfassungen der Kern-Kennzahlen, SEO-Texte sowie Übersetzungen in andere Sprachen – sind unverbindliche Entwürfe.
6.2 Der Imker ist verpflichtet, diese Entwürfe vor Veröffentlichung zu prüfen. Mit der Veröffentlichung übernimmt er die Verantwortung für den jeweiligen Inhalt, auch soweit es sich um eine automatische Übersetzung in eine ihm nicht geläufige Sprache handelt.
6.3 Der automatisiert erzeugte Impressum-Text ist eine automatisierte Zusammenstellung auf Basis der vom Imker gemachten Angaben. Er stellt keine Rechtsberatung dar; die Richtigkeit der zugrunde liegenden Angaben verantwortet ausschließlich der Imker.
7. Automatisch abgeleitete Kennzahlen und Vertrauenssignale
Anzeigen wie Kontrollintensität, Erfahrung in Jahren oder Betriebsweise werden von bee-pilot auf Grundlage der vom Imker selbst in der App erfassten Daten automatisch berechnet oder abgeleitet, teilweise heuristisch. Sie stellen keine Prüfung, Zertifizierung oder eigene Qualitätsaussage von bee-pilot dar. Der Imker prüft diese Anzeigen vor Veröffentlichung auf Richtigkeit und ist gegenüber Besuchern für ihre Aussagekraft verantwortlich.
8. Freistellung
Der Imker stellt bee-pilot von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den von ihm eingestellten oder veröffentlichten Inhalten der Landingpage beruhen, einschließlich der Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe).
9. Prüfung durch bee-pilot (automatisiertes Review-Verfahren)
9.1 Nach Veröffentlichung prüft ein automatisiertes System die Inhalte der Landingpage nachträglich (asynchrones KI-Vorab-Review). Die Seite ist ab Veröffentlichung sofort erreichbar; die Prüfung läuft danach im Hintergrund. Im Editor wird der Prüfstatus durch eine Ampel angezeigt: gelb (Prüfung läuft), grün (freigegeben), rot (beanstandet).
9.2 Wird die Seite beanstandet, nimmt bee-pilot sie automatisch offline und informiert den Imker per E-Mail über die Beanstandung und deren Grund. Der Imker kann gegen die Beanstandung Widerspruch einlegen; bee-pilot prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis mit.
9.3 Die Prüfung erfolgt nach bestem Bemühen (best effort); eine Garantie für die vollständige Erkennung rechtswidriger oder unzutreffender Inhalte besteht nicht.
9.4 Dritte, die eine veröffentlichte Landingpage für rechtswidrig halten, können dies gegenüber bee-pilot unter support@bee-pilot.io melden. bee-pilot prüft eingehende Meldungen und informiert den Melder, soweit gesetzlich vorgesehen, über das Ergebnis der Prüfung.
9.5 Ob und in welchem Umfang die Ausnahmen für Kleinstunternehmen nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) auf bee-pilot Anwendung finden, ist gesondert zu prüfen und wird hiervon nicht präjudiziert.
10. Der Slug
10.1 Der vom Imker gewählte, plattformweit eindeutige Slug (bee-pilot.io/p/
10.2 Nach Löschung der Landingpage oder Zurücksetzen auf den Werkszustand bleibt der freigegebene Slug für 90 Tage gesperrt und steht in diesem Zeitraum ausschließlich dem ursprünglichen Ersteller zur erneuten Nutzung zur Verfügung; eine Vergabe an Dritte erfolgt in dieser Zeit nicht. Nach Ablauf der 90 Tage wird der Slug für alle Nutzer wieder frei verfügbar, ohne dass der ursprüngliche Ersteller einen Anspruch auf Fortbestand seiner Reservierung hat.
11. QR-Code, Abo-Ende und Abschaltung
11.1 Der auf Etiketten und sonstigen Werbematerialien gedruckte QR-Code verweist auf die Adresse der Landingpage. Endet das Abonnement oder wird die Landingpage abgeschaltet, führt ein bereits gedruckter Code ins Leere; bee-pilot haftet nicht für hierdurch entstehende Kosten bereits gedruckter Etiketten oder sonstiger Werbematerialien.
11.2 Die Veröffentlichung der Landingpage endet automatisch mit dem Ende des Abonnements. Da der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung im Fall einer ordentlichen Kündigung dem Imker bekannt ist bzw. von ihm selbst bestimmt wird, ist hierfür keine gesonderte vorherige Information durch bee-pilot erforderlich.
11.3 Unabhängig davon kann bee-pilot die Landingpage bei einem Verstoß gegen diese Zusatzbedingungen oder die allgemeinen Nutzungsbedingungen (Teil A) jederzeit und ohne Vorankündigung offline nehmen.
12. Verfügbarkeit und Änderungen am Funktionsumfang
Die Landingpage-Funktion wird ohne Verfügbarkeitsgarantie (kein SLA) im Rahmen des technisch Möglichen bereitgestellt (Best-Effort). bee-pilot kann einzelne Bausteine, Funktionen oder Darstellungsformen ändern, ersetzen oder einstellen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und dem Imker eine gleichwertige Nutzungsmöglichkeit zumutbar bleibt.
13. Aufbewahrung und Löschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Abonnements bleiben die Inhalte der Landingpage sowie sämtliche Versions-Snapshots für bis zu 90 Tage im Nutzerkonto gespeichert und können vom Imker durch erneuten Abschluss eines Abonnements reaktiviert werden; danach werden sie endgültig gelöscht. Der Imker kann die vorzeitige endgültige Löschung jederzeit verlangen.
14. Änderungen dieser Zusatzbedingungen
Bei einer neuen Fassung dieser Zusatzbedingungen muss der Imker beim nächsten Aufruf des Landingpage-Editors erneut zustimmen. Bis zur erneuten Zustimmung bleibt eine bereits veröffentlichte Landingpage online; ein Weiterbearbeiten oder erneutes Veröffentlichen ist erst nach Zustimmung möglich. Stimmt der Imker der neuen Fassung dauerhaft nicht zu, kann bee-pilot die Landingpage-Funktion für diesen Imker deaktivieren.
15. Verhältnis zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen
Diese Zusatzbedingungen gelten neben den allgemeinen Nutzungsbedingungen der App (Teil A). Bei Widersprüchen gehen sie für die Nutzung der Landingpage-Funktion vor.
16. Datenschutzhinweise zur Landingpage
16.1 Auf der Landingpage angezeigte Wetterdaten werden ausschließlich aus bereits gespeicherten Werten gelesen; ein Seitenaufruf löst keinen externen Wetter-API-Aufruf aus. Rohe Standortkoordinaten der Bienenstände verlassen den Server nicht; für die Regionskarte wird nur der vom Imker gewählte, grobe Regionsname über den Geocoding-Dienst Nominatim (OpenStreetMap) aufgelöst.
16.2 Der Besuchszähler erfasst pro Adresse und Tag einen tagesgesalzenen Hash der IP-Adresse, der nach zwei Tagen automatisch verfällt; ein Besuchsprotokoll, die Herkunft oder die Verweildauer einzelner Besucher werden nicht erfasst.
16.3 Die auf der Landingpage angezeigte Regionskarte wird als Bild von Google Maps geladen, wodurch die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt wird. Bevor die Karte geladen wird, zeigt die Landingpage hierzu einen gesonderten Einwilligungshinweis an (entsprechend dem Vorgehen bei Compass, Teil B §10); die Karte wird erst nach Zustimmung des Besuchers nachgeladen. Ohne diese Zustimmung wird keine Karte angezeigt. Näheres regelt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
16.4 Weitere Einzelheiten, insbesondere zu Auftragsverarbeitern und etwaigen Drittlandübermittlungen im Zusammenhang mit der Landingpage, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
17. Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten
Vor der ersten Veröffentlichung holt bee-pilot die ausdrückliche Einwilligung des Imkers dazu ein, dass sein Profilbild bzw. seine Fotos, seine Freitexte und die von ihm gewählte Region öffentlich und ohne Anmeldung einsehbar dargestellt werden. bee-pilot weist dabei darauf hin, dass diese Inhalte durch Suchmaschinen erfasst werden können, sofern der Imker die entsprechenden Sichtbarkeits-Schalter aktiviert. Die Einwilligung kann jederzeit durch Deaktivierung oder Löschung der Landingpage mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Diese Zusatzbedingungen gelten neben den allgemeinen Nutzungsbedingungen der App (Teil A).